Rechtsprechung
BFH, 06.03.1990 - VII E 8/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erhebung von Kosten für eine Nichtzulassungsbeschwerde
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 16.07.1985 - VII E 1/85
Auszug aus BFH, 06.03.1990 - VII E 8/89
Die Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten nach § 8 GKG kann auch aufgrund der Erinnerung gegen den Kostenansatz ergehen (vgl. Beschluß des Senats vom 16. Juli 1985 VII E 1, 2/85, BFH/NV 1985, 108).Denn dazu gehören verwerfende und zurückweisende Entscheidungen jeder Art und Form (BFH/NV 1985, 108).
- BFH, 30.07.1986 - V B 50/86
Beschwerde gegen die Entscheidung über Kosten im Rahmen einer isolierten …
Auszug aus BFH, 06.03.1990 - VII E 8/89
Die Unkenntnis rechtlicher Verhältnisse i. S. des § 8 Abs. 1 Satz 3 GKG kann sich auch auf die prozessuale Rechtslage erstrecken, so daß eine Nichterhebung von Gerichtskosten nach der genannten Vorschrift auch dann in Betracht kommen kann, wenn aus Unkenntnis über die Voraussetzungen der Einlegung eines zulässigen Rechtsmittels und damit auch aus Unkenntnis über die Vorschriften des Vertretungszwangs ein unzulässiges Rechtsmittel eingelegt worden ist (…vgl. Beschlüsse des BFH vom 9. April 1987 V R 85/86, BFH/NV 1987, 666, und vom 30. Juli 1986 V B 50/86, BFH/NV 1986, 692). - BFH, 09.04.1987 - V R 85/86
Behandlung eines unzulässigen Rechtsmittels als zulässig auf Grund einer …
Auszug aus BFH, 06.03.1990 - VII E 8/89
Die Unkenntnis rechtlicher Verhältnisse i. S. des § 8 Abs. 1 Satz 3 GKG kann sich auch auf die prozessuale Rechtslage erstrecken, so daß eine Nichterhebung von Gerichtskosten nach der genannten Vorschrift auch dann in Betracht kommen kann, wenn aus Unkenntnis über die Voraussetzungen der Einlegung eines zulässigen Rechtsmittels und damit auch aus Unkenntnis über die Vorschriften des Vertretungszwangs ein unzulässiges Rechtsmittel eingelegt worden ist (vgl. Beschlüsse des BFH vom 9. April 1987 V R 85/86, BFH/NV 1987, 666, …und vom 30. Juli 1986 V B 50/86, BFH/NV 1986, 692).
- BFH, 05.08.2002 - VII B 56/00
Gerichtskosten; Absehen von der Erhebung
Zu den "abweisenden Bescheiden" gehört auch der Beschluss, mit dem eine Beschwerde als unzulässig verworfen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 6. März 1990 VII E 8/89, BFH/NV 1991, 55).Nicht nur Entscheidungsgebühren, sondern auch Verfahrensgebühren, die zu dem abweisenden Bescheid geführt haben --wie im Streitfall die Gebühr nach Nr. 3400 des Kostenverzeichnisses bei Beschwerden nach § 114 FGO--, werden vom Anwendungsbereich der Vorschrift erfasst (BFH in BFH/NV 1991, 55).
Die Unkenntnis rechtlicher Verhältnisse kann sich auch auf die prozessuale Rechtslage erstrecken (BFH in BFH/NV 1991, 55), mithin auch auf die Frage der Prozessfähigkeit bei der Einlegung einer Beschwerde in einem finanzgerichtlichen Verfahren.
- BFH, 12.10.2005 - X E 2/05
Erinnerung gegen Kostenansatz
Zwar kann diese Regelung auch bei Beschlüssen angewendet werden, mit denen Beschwerden als unzulässig verworfen wurden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 6. März 1990 VII E 8/89, BFH/NV 1991, 55). - BFH, 15.12.2003 - X E 1/03
Erinnerung gegen Kostenrechnung
Zwar kann diese Regelung auch bei Beschlüssen angewendet werden, mit denen Beschwerden als unzulässig verworfen wurden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 6. März 1990 VII E 8/89, BFH/NV 1991, 55).
- BFH, 15.12.2003 - X E 2/03
Erinnerung gegen Kostenrechnung
Zwar kann diese Regelung auch bei Beschlüssen angewendet werden, mit denen Beschwerden als unzulässig verworfen wurden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 6. März 1990 VII E 8/89, BFH/NV 1991, 55). - BFH, 23.03.2004 - X E 1/04
Erinnerung gegen den Kostenansatz; unrichtige Sachbehandlung
Zwar kann § 8 Abs. 1 Satz 3 GKG auch bei Beschlüssen angewendet werden, mit denen Beschwerden als unzulässig verworfen wurden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 6. März 1990 VII E 8/89, BFH/NV 1991, 55). - BFH, 03.06.1997 - VIII E 2/97
Möglichkeit der Überprüfung rechtskräftiger einem Kostenansatz zu Grunde …
Zwar kann diese Regelung auch bei Beschlüssen angewendet werden, mit denen Beschwerden als unzulässig verworfen wurden (BFH-Beschluß vom 6. März 1990 VII E 8/89, BFH/NV 1991, 55). - BFH, 15.11.1995 - VIII E 2/95
Umfang der Überprüfung von einem Ansatz für Gerichtskosten zugrundeliegenden …
Zwar kann diese Regelung auch bei Beschlüssen angewendet werden, mit denen Beschwerden als unzulässig verworfen wurden (BFH-Beschluß vom 6. März 1990 VII E 8/89, BFH/NV 1991, 55). - BFH, 25.08.1995 - V E 2/95
Überprüfung der Rechtsmäßigkeit bestandskräftiger Gerichtsentscheidungen …
Zwar kommt diese Regelung auch bei Beschlüssen, mit denen Beschwerden verworfen wurden, in Betracht (BFH-Beschluß vom 6. März 1990 VII E 8/89, BFH/NV 1991, 55). - FG Hamburg, 03.11.1997 - II 245/97
Unverschuldete Unkenntnis eines Antragstellers von dem einzulegenden Rechtsmittel
Für die unverschuldete Unkenntnis genügt es, daß der Antragsteller vor seinem Antrag nicht zutreffend über die Frage des einzulegenden Rechtsmittels belehrt wurde oder werden konnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. März 1990 VII E 8/89, BFH/NV 1991, 55; vom 15. Dezember 1982 I B 41/82, BFHE 137, 224, BStBl II 1983, 230; ständige Rechtsprechung); sei es im gerichtlichen Verfahren oder im Rahmen der vorangegangenen Sachbehandlung beim Finanzamt -FA- (vgl. BFH-Beschluß vom 18. März 1994 III B 543/90, BFHE 173, 506, BStBl II 1994, 473, 477). - BFH, 29.10.1991 - VII B 197/91 Anschluß an Senatsbeschluß vom 6. März 1990 VII E 8/89.